Wo ist Hundehaftpflicht schon gesetzlich Pflicht?
Pflicht zur Haftpflicht für den Hund
Hundegesetze & Hundeverordnungen der Bundesländer in Deutschland
Gesetzliche Hundehaftpflicht besteht nicht, aber empfohlen
In Mecklenburg-Vorpommern und Bayern besteht noch keine Pflicht zur Hundehaftpflicht.
Einzelne Gemeinden in Bayern verlangen dennoch eine bei der Haltung von Kampfhunden.
Gesetzliche Hundehaftpflicht nur für bestimmte Hunde
Brandenburg, Bremen, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen.
Die Pflicht gilt für Hunde, die als „gefährlich“ eingestuft werden.
Gesetzliche Hundehaftpflicht besteht für alle Hunde
In Niedersachsen Berlin, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein besteht die Pflicht zur Hundehaftpflicht.
Jeder Hund ab 3 bzw. 6 Monaten muss versichert sein.
Hundehaftpflicht in den Bundesländern
Das Thema Pflicht zur Tierhalterhaftpflicht wird in Deutschland auf Länderebene entschieden. So besteht eine grundsätzliche Pflicht in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und seit Januar 2016 auch in Schleswig-Holstein. In Nordrhein Westfalen besteht eine Erfordernis nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm überschritten haben sollte.
In Bundesländern wie Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland Pfalz gilt das Gesetz und eine Verpflichtung nur dann, wenn eine Auffälligkeit des Hundes bescheinigt worden ist. In Sachsen-Anhalt erfolgt der Zwang zum Versicherungsschutz nach [simple_tooltip content=‘
Folgende Kampfhunde (auch Mischlinge, die aus Kreuzungen mit diesen Rassen entstanden sind) sind auf der Rasseliste vieler Bundesländer zu finden. Exakte Listen bitte im Landesministerium für Inneres erfragen!
- – American Staffordshire Terrier
- – Bullterrier
- – Pitbull Terrier
- – Bullmastiff
- – Staffordshire Bullterrier
- – Cane Corso
- – Dogo Argentino
- – Bordeaux Dogge
- – Fila Brasileiro
- – Mastin Espanol
- – Mastino Napoletano
- – Mastiff
- – Tosa Inu
‚]Rasseliste[/simple_tooltip].
Als erstes Bundesland hatte übrigens die Stadt Hamburg damit begonnen, die Hundehaftpflicht einzuführen, nachdem es einen tödlichen Angriff eines Kampfhundes auf ein Kind gab.
Hamburg änderte daraufhin im Jahr 2007 die Gesetzgebung und machte den Abschluss einer Hundehaftpflicht für alle Hundebesitzer zur absoluten Pflicht. Ihr folgten daraufhin in kurzen Abständen bereits weitere Bundesländer.
Ohne Hundehaftpflicht drohen saftige Strafen!
Was einem Hundehalter droht, wenn er seinen Hund trotz Pflicht nicht versichert, zeigt sich im Bundesland Niedersachsen. Hier gilt seit dem 1. Juli 2011 eine gesetzliche Verpflichtung zur Hundehaftpflicht für alle Hundebesitzer. Wer keine gültige Police besitzt, muss im schlimmsten Fall mit einem saftigen Bußgeld von bis zu 10.000 € rechnen.
Wird ein Hund auffällig und wurde er bei den Behörden gemeldet, findet im Bundesland Niedersachsen eine Kontrolle beim Hundehalter statt. Liegt keine Haftpflicht für dessen Hund vor, droht auch hier ein hohes Bußgeld.
Dass es den Ländern durchaus ernst ist und es nicht nur bei der Hundehaftpflicht bleibt, zeigt in Niedersachsen zudem eine Erweiterung im Tiergesetz, hier müssen alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten [simple_tooltip content=‘ Nur die als gefährlich eingestuften Hunde müssen einen Chip tragen. Alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat müssen gechipt sein. Den Mikrochip müssen nur Hunde eingepflanzt bekommen, die als gefährlich gelten. Wer seinen Hund chippen lassen will muss mit Kosten zwischen 40 und 60 Euro rechnen. ‚] zusätzlich einen Chip[/simple_tooltip] für Hunde tragen. Die Angabe über den Besitz einer Hundehaftpflichtversicherung wird auf dem Chip bisher jedoch nicht gespeichert.
Man sieht in den vergangenen Jahren deutlich wohin die Reise der einzelnen Bundesländer geht, dass es nur noch eine Frage der Zeit ist, bis alle Bundesländer die Pflicht zur Hundehaftpflicht vorschreiben.
Baden -Württemberg
Kampfhunde und gefährlich eingestufte Hunde benötigen in BaWü eine Hundehaftpflicht. Eine generelle Pflicht besteht derzeit noch nicht.
Bayern
Der Abschluss einer Hundehaftpflicht in Bayern ist nicht vorgeschrieben. Einzelne Gemeinden verlangen sie bei der Haltung von Kampfhunden.
Berlin
Im Bundeland Berlin ist der Abschluß der Haftpflicht für Hunde gemäß der Hundeverordnung für alle Hunderassen vorgeschrieben.
Brandenburg
Die als gefährlich eingestufte Hunde müssen in Brandenburg eine Versicherung abschließen. Eine generelle Pflicht besteht derzeit noch nicht.
Bremen
In Bremen gilt keine verbindliche Haftpflicht für den Hund. Außnahmen gelten für bestimmte Rassen und z.B. als gefährlich eingestufte Hunde.
Hamburg
Das Bundeland Hamburg fordert den Abschluß gemäß der aktuellen Hundeverordnung für alle Hunderassen verpflichtend.
Hessen
Hunde, die laut hessischer Hundeverordnung als gefährlich gelten, brauchen eine Hundehaftpflicht. Eine generelle Pflicht besteht derzeit nicht.
Mecklenburg-Vorpommern
Hundehalter im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sind gesetzlich nicht verpflichtet eine Haftpflicht für ihren Hund abzuschließen.
Niedersachsen
In Bundeland Niedersachsen ist der Abschluß der Hundehaftpflicht laut Hundeverordnung vorgeschrieben.
Nordrhein Westfalen
Für die Haltung von gefährlichen Hunden in NRW ist die Hundehaftpflicht Pflicht. Eine generelle Pflicht besteht derzeit noch nicht.
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz zwingt Halter von gefährlichen Hund zum Abschluss der Hundehaftpflicht. Eine generelle Pflicht besteht derzeit jedoch noch nicht.
Saarland
Halter von Hunden, die als gefährlich eingestuft werden, benötigen im Saarland eine Hundehaftpflicht. Eine generelle Pflicht besteht nicht.
Sachsen
Hunde, die in Sachsen als gefährlich gelten, benötigen eine Hundehaftpflicht. Eine generelle Pflicht besteht derzeit noch nicht.
Sachsen-Anhalt
In Bundeland Sachsen-Anhalt ist der Abschluß gemäß der Hundeverordnung für alle Hunderassen vorgeschrieben.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein ist der Abschluß gemäß der aktuellen Hundeverordnung für alle Hunderassen zwingend vorgeschrieben.
Thüringen
Im Bundesland Thüringen ist der Abschluß gemäß der Hundeverordnung für alle Hunderassen gesetzlich vorgeschrieben.
BGB § 833 Haftung des Tierhalters.
Das Bürgerliche Gesetzbuch zur Haftung des Tierhalters
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.“ Quelle: BGB § 833 Haftung des Tierhalters.