Ratgeber Hundehaltung

Hunde in der Mietwohnung

Hunde in Mietwohnung – erlaubt oder verboten?

Hunde in Mietwohnungen sind ein heikles Thema, da die Haltung von Hunden das Zusammenleben in einem Mehrparteienhaus beeinträchtigen kann. In vielen Fällen haben Vermieter und Nachbarn Bedenken hinsichtlich Lärm, Geruch, Schmutz und möglichen Schäden durch Hunde.

In Deutschland haben Mieter jedoch grundsätzlich das Recht, Haustiere, einschließlich Hunde, in ihrer Mietwohnung zu halten, solange dies nicht explizit im Mietvertrag oder in der Hausordnung ausgeschlossen wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Mieter in diesem Fall für alle Schäden haftet, die durch das Haustier verursacht werden.

Um Konflikte zu vermeiden, sollten Hundehalter jedoch bestimmte Regeln und Richtlinien einhalten, um sicherzustellen, dass das Zusammenleben mit anderen Mietern reibungslos verläuft. Hierzu gehört beispielsweise, dass der Hund gut erzogen und unter Kontrolle ist, dass er keine Schäden in der Wohnung verursacht und dass er keine übermäßigen Lärmbelästigungen verursacht.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, dass Mieter mit ihren Vermietern sprechen, bevor sie einen Hund in ihre Mietwohnung aufnehmen, um mögliche Bedenken und Fragen zu klären.

Hier sind einige Punkte, die Hundehalter in Mietwohnungen beachten sollten:

  1. Überprüfen Sie den Mietvertrag und die Hausordnung, ob die Haltung von Hunden erlaubt ist oder ob es Einschränkungen gibt.
  2. Informieren Sie Ihren Vermieter, bevor Sie einen Hund in die Wohnung aufnehmen, um mögliche Bedenken oder Fragen zu klären.
  3. Stellen Sie sicher, dass der Hund erzogen und gut unter Kontrolle ist, um Verhaltensprobleme und Lärmbelästigung zu minimieren.
  4. Vermeiden Sie übermäßige Lärmbelästigung durch den Hund, insbesondere während der Ruhezeiten.
  5. Halten Sie die Wohnung sauber und verhindern Sie Schäden, indem Sie z.B. Spielzeug und Kauartikel bereitstellen und den Hund ausreichend beschäftigen.
  6. Verwenden Sie gegebenenfalls ein Hundekissen oder -bett, um die Möbel zu schützen.
  7. Reinigen Sie regelmäßig das Fell des Hundes, um Gerüche zu minimieren.
  8. Führen Sie den Hund regelmäßig aus, um den Bedürfnissen des Hundes gerecht zu werden und Verhaltensprobleme zu minimieren.
  9. Vermeiden Sie, den Hund alleine in der Wohnung zu lassen, um Verhaltensprobleme und Schäden zu verhindern.
  10. Halten Sie sich an die lokalen Vorschriften und Gesetze, z.B. Leinenpflicht und Hundesteuer.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Liste nicht vollständig ist und dass es je nach Situation und individuellen Bedürfnissen des Hundes weitere Dinge zu beachten gibt.

Hier sind einige Fakten aus dem deutschen Mietrecht zur Hundehaltung in Mietwohnungen:

  1. Mieter haben grundsätzlich das Recht, Haustiere, einschließlich Hunde, in ihrer Mietwohnung zu halten, solange dies nicht im Mietvertrag oder in der Hausordnung explizit ausgeschlossen wird.
  2. Vermieter können jedoch die Haltung von Hunden einschränken oder verbieten, wenn sie nachweisen können, dass dies notwendig ist, um das Zusammenleben in der Wohnanlage zu gewährleisten.
  3. Wenn ein Mieter einen Hund in der Mietwohnung hält, ist er für alle Schäden haftbar, die durch das Haustier verursacht werden. Dies gilt auch, wenn der Schaden nicht vom Hund selbst, sondern beispielsweise durch seine Hundehaare oder seinen Geruch verursacht wird.
  4. Vermieter können eine zusätzliche Kaution für Haustiere verlangen, um mögliche Schäden abzudecken.
  5. Vermieter können auch verlangen, dass der Mieter eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abschließt, um mögliche Schäden an anderen Personen oder Eigentum abzudecken.
  6. Mieter müssen sicherstellen, dass ihr Hund andere Mieter und Nachbarn nicht belästigt oder stört. Wenn der Hund zu viel Lärm macht, kann dies als Störung des Hausfriedens gelten und der Vermieter kann den Mieter auffordern, den Hund abzuschaffen.
  7. Wenn der Vermieter die Haltung von Hunden einschränkt oder verbietet, kann der Mieter in bestimmten Fällen eine Ausnahme beantragen, wenn er einen wichtigen Grund hat, beispielsweise wenn der Hund als Blindenhund oder Therapiehund benötigt wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Fakten nur allgemeine Informationen sind und dass es je nach Situation und individuellem Mietvertrag weitere Bestimmungen geben kann. Mieter sollten sich daher immer an ihren Mietvertrag und ihre Hausordnung halten und gegebenenfalls professionellen Rat einholen, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen.

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Wer haftet bei Schaden mit Hund?

Der Schaden ist da, – jetzt kommt die Haftungsfrage

Gemäß dem § 833 des BGB gilt grundsätzlich die Regelung, dass für Schäden durch das Tier der jeweilige Tierhalter für den Schaden haftet. Und die Schadenssumme kann je nach Schadensart und Ursache auch schnell in die Höhe gehen. Stellen Sie sich vor, durch den Biss ihres Hundes wird ein Kollege schwer verletzt. Er kann nicht wie geplant zu einem wichtigen Meeting in die USA reisen und Ihr Arbeitgeber macht dafür Schadensersatz geltend.

Dazu noch das Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen des Kollegen, sein Verdienstausfall, Krankenhausrechnungen und noch viel mehr. Das summiert sich sehr schnell und kann Betroffene finanziell ruinieren. Da die Haftungsgrundlage, unabhängig von der Schuldfrage, liegt immer beim Tierhalter.

Daher ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung unbedingt empfehlenswert, wenn Ihr Hund mit ins Büro soll.
Hundehaftpflichtversicherung bzw. Hundehalterhaftpflicht bietet umfassenden Schutz.

Immerhin rund 140.000 durch Hunde verursachte Schadensfälle pro Jahr gibt es laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Noch bevor das Tier das erste Mal mit auf die Arbeit darf, sollte eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie befriedigt berechtigte Ansprüche eines Geschädigten und wehrt gleichzeitig unberechtigte Ansprüche ab.

Der Arbeitgeber und der Tierhalter sollten vor dem ersten Besuch eine schriftliche Vereinbarung treffen, in der der Abschluss der Haftpflichtversicherung für Hundehalter zwingend festgehalten wird. Nur so können Arbeitgeber verhindern, dass sie im Schadensfall selbst auf den Kosten sitzen bleiben.
Die generelle Pflicht zur Hundehaftpflicht

In einigen Bundesländern wird den Hundehaltern grundsätzlich vorgeschrieben, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Dies ist derzeit in Thüringen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg der Fall. Weitere Infos zur Pflicht der Hundehaftpflicht finden Sie hier
Auch die gesetzliche Unfallversicherung kann greifen

Es ist abhängig davon, welche Art von Tätigkeit gerade ausgeübt wurde, als der Schaden passierte. Handelt es sich zum Beispiel um den Ganz zum Kopierer, bei dem der Kollege über Ihren Hund stolpert, dann handelt es sich um „normale, betriebsbedingte Verrichtungen“ und die werden von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt. Passiert das Unglück aber bei „privat motivierten Handlungen“, wie zum Beispiel Gassigehen, Spielen oder Kuscheln im Büro, dann greift die private Hundehalterhaftpflichtversicherung.