Ratgeber Hundehaltung
Antrag zum Abschluss einer Hundehaftpflicht abgelehnt – und nun?
Wenn der Versicherer den Abschluss verweigert.
Die Ablehnung einer Versicherung, mit dem Kunden zusammenzuarbeiten, ist nie schön. Umso mehr gilt dies für Hundehalter, die vom Gesetzgeber gezwungen sind, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Beispielsweise gibt es in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine grundsätzliche Pflicht zur Versicherung für Hunde. Andere Bundesländer schreiben diese unter bestimmten Bedingungen vor.
So gilt in NRW der Zwang zur Hundehaftpflicht nur bei Hunden ab einer Schulterhöhe von 40 cm, während es in Sachsen-Anhalt die Pflicht nur bei so genannten Listenhunden gibt. In Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz gilt die Hundehaftpflicht im Falle von Vorfällen in der Vergangenheit.
Warum eine Ablehnung keine Katastrophe ist?
Nahezu jeder Hundehalter hat ein sehr enges Verhältnis zu seinem Tier. Für viele bricht eine Welt zusammen, sich von seinem Hund wieder zu trennen und es im schlimmsten Fall in ein Tierheim abgeben zu müssen. Das muss natürlich nicht sein und wäre weder im Sinne von Hundehalter und Hund.
Ich möchte Sie deswegen über die Möglichkeiten informieren, die Sie selbst nach einer Ablehnung einer Versicherung noch haben, um dennoch an die Hundehaftpflichtversicherung zu gelangen. Für alles gibt es eine Lösung, so auch für diesen Fall.
Gründe für eine Ablehnung der Versicherung
Mangelnde Glaubwürdigkeit
In der Regel fällt der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung unter Routinetätigkeiten. Der Abschluss sollte reine Formsache sein und schnell abgewickelt werden. Leider gibt es hier Ausnahmen von dieser Regel. Manche Versicherer verweigern den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen.
Ein solcher Fall kann etwa die mangelnde Glaubwürdigkeit des Hundehalters sein, wenn dieser in der Vergangenheit aufgefallen ist, einen Versicherungsbetrug zu begehen und in seinem Vorvertrag falsche Angaben gemacht hat.
Hier argumentieren die Versicherer, da dass Vertrauensverhältnis nicht gegeben sei, möchten sie das Risiko nicht eingehen, selbst Opfer eines möglichen Versicherungsbetrugs zu werden.
Säumigkeit
Ist der Hundehalter in der Vergangenheit aufgefallen, in seinen Zahlungen säumig geblieben zu sein, klingeln bei vielen Versicherungen die Alarmglocken. Dies gilt vor allem dann, wenn der Versicherer eine Versicherung abschließen möchte, weil ihm eine andere Versicherung soeben aus diesem Grund gekündigt hatte.
Hier gehen die Versicherer davon aus, dass solche Kunden entweder nicht vertrauenswürdig seien oder grundsätzliche Probleme damit hätten, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.
So sei es ratsam, diesen Kunden lieber direkt abzulehnen, als sich in der Zukunft mögliche Probleme aufzuhalsen.
Nichteinhaltung von Versicherungspflichten
Sollte ein Hund Schaden an Mensch oder Sache verursacht haben, so gehört die Schadensminderung zu den Pflichten des Versicherten. Sollte der Hund jemanden verletzt haben, so ist der Hundehalter angehalten, dem Verletzten zu helfen, Krankenwagen und Polizei zu rufen und den Schaden so schnell wie möglich der Versicherung zu melden.
Sollte der Versicherung bekannt sein, dass der Antragssteller diesen Pflichten in der Vergangenheit nicht nachgekommen ist, so sind viele Versicherungen bei einem Vertragsabschluss skeptisch, weil sie ähnliches für die Zukunft befürchten müssen.
Schadenshäufung in der Vergangenheit
Besonders schwer wiegt dabei, wenn die Versicherer in einem solchen Fall von Vorsatz ausgehen, weil die bisherigen Versicherungen des Antragstellers aufgrund eines solchen die Schadensleistung verweigert haben. Vorsatz wiegt schwerer als Fahrlässigkeit, weil eine Vertrauensbasis nicht mehr gegeben ist.
Bedenken bei Kampf- und Listenhunden
Ein typischer Ablehnungsgrund liegt auch dann vor, wenn der Antragssteller eine Hundehaftpflichtversicherung für einen Listenhund oder gar für einen Kampfhund abschließen möchte. Listen- und Kampfhunde sind Hunderassen, die speziell für Kampfsituationen gezüchtet wurden und als besonders gefährlich gelten. Versicherer gehen davon aus, dass diese potentiell für häufigere und schwerwiegendere Schadensfälle sorgen.
Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Halter von Kampfhunden in der Gesellschaft kaum einen besseren Ruf haben. So werden immer mehr Fälle bekannt, in denen Antragstellern die Hundehaftpflicht verweigert wurde, weil der Versicherung das spezielle Tier nicht gefiel.
Versicherungsvergleich
Wahl einer anderen Versicherung
Die Alternative ist deshalb die Wahl einer anderen Versicherung. Dabei war es für den Hundehalter nie so leicht wie heute im Zeitalter des Internets, sich über die verschiedenen Angebote der Versicherer und deren einzelnen Leistungen in der Hundehaftpflicht zu informieren. Vergleichstests für Versicherungen haben sich in nahezu allen Bereichen des Lebens etabliert und geben einen guten, objektiven Überblick.
Auf meiner Webseite biete ich deswegen an dieser Stelle den Vergleichsrechner für Tierhalterhaftpflichtversicherungen der Webseite www.finanzen.de an. 45 Versicherungsgesellschaften stehen übersichtlich mit vielen, aktuellen Tarifen im Vergleich.
Der Vergleichsrechner informiert Hundehalter nicht nur über die Versicherungen mit den günstigsten Konditionen. Sie können die Leistungen und Tarife auf einzelne Bedürfnisse hin optimieren. Dazu benötigt man nur den derzeitigen Status mit wenigen Angaben, um ihn in den Vergleichsrechner einzutragen.
Fazit – Antrag zur Hundehaftpflicht abgelehnt!
Es gibt heute so viele Anbieter für eine Hundehaftpflicht, da braucht der Hundehalter sein Wohl und Wehe nicht von einer einzelnen Versicherung abhängig zu machen.
Wichtige Zusatzleistungen:
Um möglichst umfassend abgesichert zu sein, gibt es wichtige Zusatzleistungen, auf die man als Hundebesitzer unbedingt Wert legen sollte!
- Welpen im 1 Jahr bei der Wurfmutter mitversichern.
- Versicherungsschutz im Schadensfall ab 3 Mio. €.
- Fremdhalter „Fremdhüterrisiko“ mitversichern.
- Ungewollte Deckung „Deckakt“mitversichern.
- Schutz bei Reisen, im Hotel, im Ausland.
- Keine Klausel zum Leinenzwang / Maulkorbzwang.
- Bewegliche & unbewegliche Mietobjekte mitversichern.
Weniger als 70€ im Jahr bei vielen Anbietern:
Einen Jahresbeitrag für die 40 günstigsten Angebote gibt es bereits zwischen 58 Euro und 131 Euro bei folgenden Versicherungsgesellschaften:
- NV „Premium“
- Ammerländer „Comfort“
- Bavaria Direkt/Ovag
- HanseMerkur
- GVO „Smart and easy“
- VHV „Klassik-Garant“
- Janitos „Balance“