Ratgeber Hundehaltung

Mein Hund hat einen Unfall verursacht, wer kommt für den Schaden auf?

Was ist bei einem Unfall mit Hund zu beachten, welche Regelungen zur Haftung gelten?

Sowohl für den Hundebesitzer als auch für die Unfallbeteiligten ist ein Unfall mit dem Hund immer ein Schock. Dabei passieren Unfälle dieser Art schneller als viele vermuten.

So reicht ein offenes Tor beispielsweise aus, damit der Hund auf die Straße läuft. Auch bei einem Spaziergang kann es immer wieder passieren, dass sich der Vierbeiner losreißt und schließlich vor ein Auto läuft.

Neben der Gesundheit des Hundes kommen mit einem Unfall natürlich generell auch finanzielle Fragen auf, die bedacht werden müssen. Um hier weniger schöne Überraschungen zu vermeiden, ist es immer empfehlenswert, durch entsprechende Versicherungen vorzusorgen.

Tatsächlich springen in zahlreichen Situationen verschiedene Versicherungen ein.

Verhaltensregeln bei Unfall mit Hund

Für alle Unfälle, in die ein Hund involviert ist, gilt grundsätzlich, dass sich die Unfallbeteiligten ein Bild vom Befinden des Tieres machen müssen.

Das heißt:

  1. Wird ein Hund angefahren oder überfahren, darf die Fahrt keineswegs fortgesetzt werden. Hierbei handelt es sich um Fahrerflucht.
  2. Zunächst muss das eigene Auto sicher abgestellt werden. Weiterhin gilt es die Unfallstelle zu sichern, in dem ein Warndreieck aufgestellt und eine Warnweste angezogen wird.
  3. Generell sollte die Polizei verständigt werden. Sie nimmt den Schaden korrekt auf. Das ist vor allem bei der späteren Abwicklung über die Versicherung wichtig.
  4. Weiterhin muss der Besitzer verständigt werden. Hier kann im Notfall die Polizei helfen.

Autounfall mit Hund: Rechtslage zu Schuld und Haftung

Generell gilt in der Bundesrepublik der Grundsatz, dass Tierhalter für Schäden, die das Tier verursacht hat, aufkommen muss. Entläuft der Hund beispielsweise beim Spaziergang und ein anderes Auto muss eine Notbremsung einlegen, wodurch es zu einem sich anschließenden Auffahrunfall kommt, können gegenüber dem Halter Haftungsansprüche geltend gemacht werden.

In diesem Fall kann eine Hundehaftpflichtversicherung helfen. Sie springt bei finanziellen Forderungen gegenüber dem Hundebesitzer für Schäden ein, die durch den Halter entstanden sind. Für die Höhe der Forderungen, die gegenüber einem Hundebesitzer geltend gemacht werden können, gibt es keine Deckelung. Das heißt: Sowohl für Sach- und Vermögensschäden, besonders aber für Personenschäden können hohe Schadenssummen definiert werden. Laut Gesetzgeber stellt bereits die Hundehaltung eine sogenannte unberechenbare Gefahr dar.


Hinweis:
Weder eine Leine noch eine gute Ausbildung in der Hundeschule lösen den Haftungsgrundsatz aus.


Es gibt in Deutschland erste Regionen, in denen eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Hierzu gehören beispielsweise Hamburg und Berlin. Generell sind Hunde in der normalen Privathaftpflicht nicht abgesichert.

Bei Autounfällen kann dem Fahrzeugführer eine Mithaftung zugesprochen werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Autofahrer vielleicht ein wenig zu schnell unterwegs war. Hier kann generell finanzielle Unterstützung durch die Kfz-Versicherung geleistet werden. Die Teilkaskoversicherungen übernehmen zudem Schäden, die entstanden sind, weil ein Hund vor das Auto gelaufen ist.

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Unfall mit Hund

Hund überfahren: Gerichtsurteile zur Schuldfrage

Immer wieder werden Unfälle mit Hunden vor Gericht verhandelt. Die Urteile fallen sehr unterschiedlich aus – auch weil die Unfälle unter ganz unterschiedlichen Gegebenheiten passieren.

Oftmals erhalten aber die Hundebesitzer zumindest eine Teilschuld. Wenn zudem nicht nachweisbar ist, dass ein Autofahrer zu schnell unterwegs war, werden Forderungen der Hundebesitzer oft zurückgewiesen. Sie müssen also selbst für die Tierarztkosten aufkommen.

Tiere sind unberechenbar. Gerade aus diesem Grund ist Vorsicht die beste Prävention. Grundsätzlich sollten Hunde bei Spaziergängen immer angeleint sein.

Die Leine gilt es entsprechend zu sichern, indem sie beispielsweise noch einmal um das Handgelenk gelegt wird. Auch beim Ein- und Aussteigen aus dem Auto muss ein Hund gesichert werden.

Für Autofahrer gilt es zudem sich immer an die Geschwindigkeitsregeln zu halten und nicht zu schnell zu fahren. Insbesondere in Ortschaften muss damit gerechnet werden, dass Hunde plötzlich auf die Straße laufen.

Im kostenfreien Ratgeber https://www.bussgeld-info.de/unfall-mit-hund/ finden Sie weitere interessante Informationen über die Rechtslage bei einem Unfall mit einem Hund.