Fragen und Antworten
Die Hundehaftpflicht,
was und wie versichern?
Allgemeine Fragen
zur Hundehaftpflicht
Für wen ist eine Hundehaftpflicht sinnvoll?
Eine Haftpflicht für den Hund ist für jeden privaten Hundebesitzer eine unverzichtbare Absicherung. Der Gesetzgeber sagt deutlich, was Sie als Hundehalter bei einem Schadensfall erwartet:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
– Wortlaut des § 833 Satz1 BGB
Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung?
Wie auch die private Haftpflichtversicherung für den Menschen ist ein guter Haftpflichtschutz für den Hund bereits für einen relativ niedrigen Beitrag zu haben. Bei ca. 40€ geht es los, je nach Leistung, z.B. ohne Selbstbeteiligung und mit relativ hoher Deckungssumme (10 Millionen €) kostet sie ab ca. 60€ aufwärts.
Nutzen Sie unseren Tarifvergleich, er zeigt Ihnen aktuelle Tarife und hilft Ihnen dabei, den passenden Haftpflichttarif für den Hund zu finden. Als Hundehalter finden Sie mit dem Vergleichsrechner zielsicher heraus, welcher Anbieter sich für Sie und Ihren Vierbeiner am besten eignet.
Ist eine Hundehaftpflicht in Deutschland Pflicht?
In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen Anhalt und Thüringen gilt die absolute Hundehaftpflicht bereits. Im Bundesland Nordrhein Westfalen besteht eine Pflicht für den Hundehalter nur dann, wenn der Hund eine Körpergröße von mindestens 40 cm erreicht oder überschritten hat.
In Bundesländern wie Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland Pfalz gilt eine Verpflichtung nur dann, wenn der Hund auffällig wurde.
In Schleswig-Holstein wird der Zwang zu einer Hundehaftpflicht durch eine eigene Rasseliste geregelt.Jedes Bundesland legt selbst fest, unter welchen Bedingungen eine Hundehaltung zu erfolgen hat.
In folgenden Bundesländern gilt bereits Pflicht zur Hundehaftpflicht:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Wer und was ist mitversichert?
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die sämtliche Kosten von Schäden Dritter, die der Hunde verursacht hat. Sie sichert auch Miteigentümer, Mithalter oder Gassigeher ab. Übernommen werden sowohl Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Wichtig: Nicht übernommen werden jedoch Schäden, die der Hund am Eigentümer selbst, oder dessen Eigentum verursacht hat.
Muss ich mich trotz Hundehaftpflicht an den Leinenzwang halten?
Das hängt von Ihrer Stadt oder Gemeinde ab. Gilt in Ihrem Wohnort Leinenzwang, müssen Sie sich auch mit Hundehaftpflicht unbedingt daran halten.
Läuft Ihr Hund nämlich frei herum und passiert etwas, laufen Sie Gefahr, den Versicherungsschutz für Ihren Hund zu verlieren.
Ist eine Hundehaftpflicht für jeden Hund möglich?
Ja und Nein. Im Prinzip ist es für jeden Hund möglich. Haben Sie einen so genannten Listenhund (Kampfhund), so ist die Haltung durch behördliche Auflagen bei vielen Versicherern oft teurer als die eines herkömmlichen Hundes.
Achtung: Hier gilt es unbedingt aufzupassen, denn sogenannte Listenhunde werden nicht von jeder Versicherung versichert.
Ich habe mehrere Hunde, benötige ich für jeden Hund eine eigene Versicherung?
Jeder Hund muss selbst versichert werden. Viele Versicherer gewähren aber für den Fall, dass jemand mehrere Hunde absichern will, großzügige Rabatte.
Haben Sie zunächst nur einen Hund versichert und kommt ein weiteres Tier später hinzu, melden Sie dies ganz einfach bei Ihrem Versicher.
Kampfhunde (Listenhunde) – Was gilt es hier zu beachten?
Für die Haltung von Kampfhunden bedarf es einer besonderen Erlaubnis, die nur dann erteilt wird, wenn z.B. ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachgewiesen werden kann.
Kampfhunde oder Hunde, die rassebedingt als gefährlich angesehen werden, oder deren Gefährlichkeit vermutet wird, werden deshalb auch als Listenhund bezeichnet. Ausführliche Informationen und eine ausfürhrlich Tabelle, die zeigt, welche Hunderassen zu den Listenhunden gehören, finden Sie hier in der Rasseliste für Hunde.
Achtung: Hier gilt es unbedingt aufzupassen, denn sogenannte Listenhunde werden nicht von jeder Versicherung versichert.
Ist mein Hund im Ausland mit einer Hundehaftpflicht auch immer versichert?
Bei sehr vielen Versicherern ist Ihr Hund auch im Ausland voll versichert. Allerdings sollten Sie sich vor einer Reise unbedingt nochmals erkundigen, ob Ihre Haftpflicht für den Hund auch wirklich dafür haftet.
Haben Sie beim Abschluss der Hundehaftpflicht den günstigsten Tarif gewählt, kann es sein, dass Auslandsreisen von der Haftpflicht ausgenommen sind. In diesem Fall fragen Sie Ihren Versicherer und lassen sich Ihre Hundehaftpflichtversicherung upgraden, was ohne Probleme möglich ist.
Mein Hund bekommt Welpen, muss ich alle Jungtiere selbst versichern?
Häufig ist bei der Hundehaftpflichtversicherung des Muttertiers der Nachwuchs für die erste Zeit mitversichert. Wie lange dies jedoch möglich ist und ab wann eine eigene Hundehaftpflicht für Welpen notwendig ist, erfahren Sie von Ihrem jeweiligen Versicherer.
Ist Nachwuchs im Anmarsch, sollte der Versicherer über den Zuwachs auf jeden Fall informiert werden.
Eine Pauschalaussage ist hier leider nicht möglich.
Wird bei einem Blindenhund eine Hundehaftpflicht benötigt?
Die Haltung eines Blindenhundes ist wie bei nomalen Hunden mit „Rechten und Pflichten“ versehen.
Eine Hundehaftpflicht für Blindenhunde ist, sofern nicht eh im jeweiligen Bundesland vorgeschrieben, kein Zwang, jedoch sehr zu empfehlen.
Hund und Steuer
Was ist absetzbar
Private Hundehaltung - was ist absetzbar?
Halten Sie den Hund privat als Haushund, als Haustier, können Sie nur wenige Kosten von der Steuer absetzen.
Große Ausnahme – die Hundehalterhaftpflichtversicherung, die können Sie in Ihre Steuererklärung unter Sonderausgaben eintragen.
Ausgaben für den Hund:
Hundesteuer – nicht absetzbar
Hundehaftpflicht – absetzbar
Tierarztkosten – nicht absetzbar
Hundefriseur – absetzbar
Hundesitter – absetzbar
Therapiehund: Anschaffung und Versicherung – absetzbar
Anschaffung des Hundes – absetzbar
Leine, Futter, Spielzeug – nicht absetzbar
Gewerbliche Hundehaltung - was ist absetzbar?
Halten Sie den Hund gewerblich, nicht als Haustier, können Sie einige Kosten von der Steuer absetzen.
Ausgaben für den Hund:
Hundesteuer – keine Steuerpflicht
Hundehaftpflicht – absetzbar
Tierarztkosten – absetzbar
Hundefriseur – absetzbar
Leine, Futter und Zubehör – absetzbar
Seit wann gibt es die Hundesteuer
Die Hundesteuer ist eine für alle Hundehalter zu leistende Gemeindesteuer. Jeder private Hundehalter in Deutschland ist demnach verpflichtet, seinen Hund nach der Anschaffung bei seiner Gemeinde oder in seiner Stadt anzumelden.
Einzig für gewerblich gehaltene Hunde wird keine Hundesteuer erhoben, denn die Gesetzgebungskompetenz der Länder deckt nur eine Steuer für das Halten von Hunden durch natürliche Personen ab. Sie wird einmal im Jahr erhoben, die Höhe der Steuer von der Kommune selbst festgelegt.
Die Hundesteuer, lukrative Einnahmequelle für die Kommunen.
Nach einem sprunghaften Anstieg innerhalb der Jahre 2014 – 2015, leben derzeit über 7 Millionen Hunde in Deutschland. Die Gemeinden und Städte verzeichneten somit im Jahr 2015 eine Steuereinnahme von rund 309 Mio. € (Quelle stern.de).
Die Hundesteuer ist sie übrigens eine öffentlich-rechtliche Abgabe, die nicht Zweckgebungen ist und dient im Grunde der reinen Auffüllung der Stadt- oder Gemeindekasse. Den Hund nicht anzumelden sollte man sich übrigens unbedingt verkneifen: Einige Städte führen Kontrollen auf der Straße durch. Besitzt der Vierbeiner keine gültige Steuermarke am Halsband, kann dies eine Geldbuße von bis zu 10.000 € für den Hundehalter nach sich ziehen.
Der Hund, ein Luxus? Die Geschichte der Hundesteuer.
Hundesteuer UrsprungBereits seit dem ausgehenden Mittelalter, im 15. Jahrhundert, mussten die lehnsrechtabhängigen Bauern für ihre Hundehaltung ‚Hundekorn‘ bezahlen und ihre ‚Hundegestellungspflicht‘, wie das Bundesfinanzministerium über die Vorgeschichte der Hundesteuer aufklärt, im Rahmen der Jagdfrondienste bei ihrem Lehnsherrn ablösen.
Im damals noch dänischen Herzogtum Holstein wurde bereits am 20. März 1807 die Hundesteuer durch den König Christian VII. eingeführt, um den Kommunen die Möglichkeit zu geben, ihre Armenkassen aufzubessern. In Deutschland wurde sie erstmals durch eine Verordnung der Fürstlich Isenburgischen Regierung vom 28. Februar 1807 in der Stadt Offenbach am Main erhoben; sie betrug jährlich einen Reichstaler und sollte als Beitrag zur Tilgung städtischer Kriegsschulden dienen. (Quelle: Wikipedia)
Leistungsumfang
der Hundehaftpflicht
Versicherungsschutz bei ungewollter Deckung „Deckakt“
Der „ungewollte Deckakt“ zählt laut § 833 BGB zur Gefährdungshaftung des Hundehalters. Wird also eine läufige Hündin ungewollt von einem Rüden gedeckt, so spricht man hierbei rein rechtlich von einer Sachbeschädigung.
Der Halter des Rüden muss den Schaden also ersetzten, die Kosten für Tierarzt und Aufzucht der Welpen in voller Höhe übernehmen. Der „ungewollte Deckakt“ gehört nicht zu den Standardleistungen in einer Hundehaftpflicht, sollte aber unbedingt mit abgeschlossen werden.
Oft wird der „ungewollte Deckakt“ vom Leistungsumfang durch diverse Klauseln sogar ausgeschlossen.
Versicherungsschutz im Schadensfall von mindestens 3 Mio. €
Die Tarife der Versicherer beginnen bereits mit einer Versicherungssummen um 1 Million Euro. Bei Personenschäden können jedoch sehr schnell noch höhere Beiträge fällig werden.
Da sich der Tarif bei einer höheren Versicherungssumme nur sehr gering erhöht, sollte dieser großzügig und mit mindestens 3 Millionen, besser noch mit 5 oder sogar 10 Millionen Euro bemessen sein.
Fremdhalter „Fremdhüterrisiko“
Der Versicherungsschutz muss auch beim Fremdhüten des Tieres durch einen Fremden gelten. Dazu zählen nicht nur Fremde wie der Nachbar, der beste Freund / Freundin usw., sondern auch der Lebenspartner, der nicht Eigentümer des Hundes ist.
Enfach ausgedrückt, alle anderen Personen außer dem Hundehalter.
Leinenzwang und Maulkorbzwang
Hundehaftpflichtversicherungen, die in ihren Leistungen einen Leinenzwang und/oder Maulkorbzwang enthalten, sind immer kritisch zu betrachten und daher genau zu prüfen.
Als Halter eines Hundes sollte man beim Abschluss unbedingt darauf achten, dass die Hundehaftpflicht das Führen ohne Leine ohne Leistungsausschluss gestattet. Ebenso verhält es sich mit dem Maulkorbzwang.
Versicherungsschutz bei Reisen in Hotels oder im Ausland
Ein Auslandsaufenthalt sollte ebenso eingeschlossen sein Nicht alle Hundehaftpflichttarife decken jedoch diese Leistungen ab. Hundehalter, die gerne oder oft verreisen, nehmen in der Regel auch den Hund mit in den Urlaub.
Unangenehm wird es für den Hundehalter, wenn der Hund dort einen Schaden verursacht und man sich mit den Gegebenheiten, den Gesetzen und der Fremdsprache nicht auskennt aber auseinandersetzen muss.
Eine gute Hundehaftpflicht hilft hier weiter und übernimmt die Abwicklung.
Welpen im 1 Jahr bei der Wurfmutter mitversichern
Bei vielen Hundehaftpflichttarifen sind die Welpen eines Muttertiers mitversichert. Jedoch ist diese Leistung keine Pflichtleistung der Hundehaftpflicht und deshalb darauf zu achten: Besonders günstige Tarife enthalten diese Mitversicherung von Welpen bei der Hündin oft nicht.
Aber selbst wenn Welpen zunächst mitversichert sind, meist nach 12 Monaten endet diese kostenlose Mitversicherung des Nachwuchses und jedes Jungtier muss selbst versichert werden.
Verursachte Mietsachschäden absichern
Viele Vermieter gestatten die Tierhaltung von Hund und Katz in der Mietwohnung. Mietsachschäden gehören nicht immer zu den üblichen Leistungen der Hundehaftpflicht.
Werden Einrichtungen wir Parkett, Türen, Teppiche oder Wände jedoch beschädigt, z.B. durch Kratz- oder Bissspuren, kommt es oft spätestens beim Auszug mit dem Vermieter zum Streit.
Wohnt man also in einer Wohnung nur zur Miete, sollte man darauf achten, dass die Versicherung sowohl Schäden an beweglichen und unbeweglichen Mietobjekten in der Hundehaftpflicht mit eingeschlossen hat.
Ausschlüsse
der Hundehaftpflicht
Was versteht man in der Hundehaftpflicht unter Ausschluss?
Nicht alle Leitungen werden von Versicherungen automatisch bezahlt, selbst wenn man eine gültige Police besitzt. Unter dem Begriff „Ausschluss“ bleibt der Versicherungsnehmer trotz laufender Versicherung auf seiner Forderung sitzen und greift zur Wiedergutmachung des Geschädigten in die eigene Tasche.
Die am häufigst genannten Ausschlüsse der Versicherungen sind:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden von Mitbewohnern und Angehörigen, sofern man in häuslicher Gemeinschaft lebt
- Sachschäden an gemieteten und/oder geliehenen Gegenständen
Hinweis: Bei vielen Versicherungen können Mietsachschäden gegen Aufpreis mitversichert werden!
Achtung bei der gewerblichen Nutzung von Hunden!
Wird der Hund gewerblich als Nutztier genutzt, also etwa von einem Förster als Jagdhund, von einem Schäfer als Hütehund, oder einem Sicherheitsdienst als Wachund, gelten andere Bestimmungen für den Hundehalter.
Hunde, die also für Berufe und Unternehmen wie Hundeschule, Hundetrainer, Therapeuten, Wachdienste, Hundesitter oder in der Landwirtschaft gewerblich genutzt werden, müssen in der Regel über eine Betriebshaftpflicht versichert werden.
Es gibt auch Sonderfälle: Jagdhunde sind nicht in der Betriebshaftpflicht, sondern in einer Jagdhaftpflichtversicherung zu versichern.
Die Hundehaftpflicht zahlt keine Eigenschäden!
Eigenschäden sind Schäden, die dem Versicherten Hundehalter selbst entstehen.
Beißt ein Hund seinen Halter, zerstört der die eigene Polstergarnitur im Wohnzimmer, oder zerstört er den Gemüsegarten, so kann er keine Schadensansprüche an die Versicherung stellen.
Für solche Schäden muss der Halter im Allgemeinen selbst aufkommen.
Bei Kampfhunden & Listenhunden genau hinschauen!
Hunde, die als Listenhunde (Kampfhunde) oder als besonders aggressiv eingestuft wurden, werden bei vielen Versicherungen gar nicht, oder nur mit entsprechenden Policen und meist höheren Tarifen, versichert.
Die Bundesländer in der BRD verfügen über eigene Rassenlisten, eine allgemeine Aussage über die Gründe für einen Ausschluss der einzelnen Hunderassen, lässt sich daher leider nicht treffen.
In solchen Fällen sollte sich der Hundehalter vor Ort bei der Behörde über die Voraussetzungen der Hunderasse genau informieren, bevor eine Hundehaftpflicht abgeschlossen wird.
Keine falschen Angaben beim Abschluss der Versicherung machen!
Falsche Angaben beim Abschluss der Hundehaftpflicht zu machen kann selbstverständlich auch zu einem Ausschluss führen.
Stimmt also etwa die Hunderasse nicht, oder gibt man die Anzahl der im Besitz befindlichen Hunde nicht korrekt an, bleibt man auf seinen Schadensansprüchen sitzen.
Schadensfall
der Hundehaftpflicht
Schaden melden - welche Punkte gilt es dringend zu beachten?
- Die Schadensmeldung sollte nicht länger als eine Woche hinausgezögert werden.
- Schadenersatzanspruch vor Geschädigtem nicht anerkennen.
- Die Versicherer bieten die Möglichkeit den Schaden online, telefonisch oder auch schriftlich zu melden.
- Die Versicherung wird den gemeldeten Schadensfall prüfen und bei unberechtigten Schadensersatzansprüchen abwehren.
Übernahme der Kosten & Schäden der Hundehaftpflich im Schadensfall?
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt für Sie alle Sachschäden, Vermögensschäden und Personenschäden die durch Ihren Hund entstehen.
KEINE Übernahme von Kosten & Schäden der Hundehaftpflicht im Schadensfall?
Die Versicherung kann durchaus auch Zahlungen bei verursachten Schäden verweigern. So gilt dies etwa bei Schäden, die durch Vorsatz oder gefahrdrohende Umstände zurückzuführen sind.
Gefahrdrohende Umstände: Ist Ihr Hund ohne Leine oder ohne Maulkorb unterwegs, obwohl er ein auffälliges oder aggressives Tier ist, es vom Amt verordnet wurde und es entsteht ein Schaden, zahlt die Hundehaftpflicht nicht.
Zu späte Schadensmeldung: Melden Sie jeden Schaden unmittelbar nach dem Vorfall Ihrer Versicherung. Wird der Schaden verschleppt und zu spät gemeldet, in der Regel später als eine Woche, kann die Versicherung die Übernahme des Schadens ablehnen.
Was sollte bei der Schadensmeldung angegeben werden?
- Wahrheitsgemäß dem Versicherer mitteilen wie es zum Schaden gekommen ist.
- Eventuell eine Skizze zeichnen und beschreiben wie es zu dem Vorfall gekommen ist.
- Wenn möglich gute Fotos der Beschädigung anfertigen.
- Beschädigte Gegenstände nicht verändern, evtl. wird die Versicherung diese begutachten.
- Rechnungen und Quittungen, die dem Geschädigten bereits bezahlt wurden, aufheben und an die Versicherung weiterreichen.
Kündigung & Wechsel
der Hundehaftpflicht
Kann ich meine Hundehaftpflichtversicherung problemlos kündigen?
Sie können Ihre Hundehaftpflicht nach Ablauf der regulär vereinbarten Vertragslaufzeit ohne Probleme durch eine Ordentliche Kündigung kündigen.
Das Kündigungsschreiben muss schriftlich und vom Versicherungsnehmer unterschrieben bei der jeweiligen Versicherung eingehen. Die Kündigung kann in der Regel sowohl als Brief oder auch per E-Mail versandt werden.
Wird die Hundehaftpflicht nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert sich der Vertrag in der Regel stillschweigend um ein weiteres Jahr (kann von Versicherer zu Versicherer variieren).
Sonderkündigungsrechte der Versicherung
Bei einer Sonderkündigung (außerordentliche Kündigung) gelten verkürzte Versicherungsfristen. Unter besonderen Umständen kann selbst eine fristlose Kündigung erfolgen.
Für eine Sonderkündigung müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden;
- Tod Ihres Hundes – der Vertrag endet, sobald die Versicherung informiert ist.
- Verkauf Ihres Hundes – der Vertrag endet, sobald die Versicherung informiert ist.
- Bei Beitragserhöhung – schriftlich, innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung.
- Im Schadensfall – bis zu 4 Wochen nach der Schadensregulierung besteht hier ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Was muss im Kündigungsschreiben für die Hundehaftpflicht enthalten sein?
Ordentlichen Kündigung
Bei einer ordentlichen Kündigung kann das Schreiben in Kurzform aufgesetzt und zugestellt werden. Der Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden.
Sonderkündigung
Bei einer Sonderkündigung ist der Kündigungsgrund verpflichtend immer mit anzugeben.
- Vertragsnummer der Versicherung
- Nennung des Tarifs
- Abschlussdatum des Vertrags
- Vertragsdauer
- Name & Adresse des Hundehalters
- Name & Rasse des versicherten Hundes
- Gewünschtes Vertragsende
Zwar kann die Kündigung auch per mail verschickt werden, die Kündigung einer Versicherung sollte aber besser immer als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Der Rückschein bestätigt den Eingang der Kündigung beim Versicherer.
Musterformular Kündigungsschreiben - PDF Download
Sie möchten Ihre Hundehaftpflichtversicherung kündigen? Nutzen Sie das kostenlose Muster für das Kündigungsschreiben, indem Sie es sich hier downloaden.
Eine Hundehaftpflichtversicherung bietet Sicherheit und Schutz für Hundehalter und schont mit ihren optimalen Leistungen im Schadensfall nicht nur die Nerven, sondern auch den Geldbeutel!